Einlass und Jugendschutz

Jugendliche ab 15 Jahren + „Partypass bzw. Muttizettel“ + erwachsene Aufsichtsperson (ü18) können unsere Veranstaltungen besuchen.
Dabei kann jede einzelne erwachsene Aufsichtsperson nur für 1 Jugendlichen (ab 15 Jahre) diese Funktion übernehmen.

Passend für unsere Becher kannst Du Dir gern an unseren Bars auch einen Schutz für dein Glas kaufen. Du kaufst ihn einmalig und kannst ihn gern zu jeder Veranstaltung immer wieder mitbringen und nutzen.